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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGBs der Firma fusionsquare

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma fusionsquare, Mottmannstrasse 5A, 53842 Troisdorf.


§ 1 Geltungsbereich

Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Firma fusionsquare mit den Kunden, gelten die nachfolgenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung einbezogen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Überlassung einer Lizenz der Software fusionCMS (nachfolgend: Software) nebst Benutzerhandbuch durch fusionsquare an den Kunden.
Der Kunde erhält eine Kopie der Software entweder auf CD-ROM, per E-Mail oder per Download, außerdem ein Benutzerhandbuch zur Software entweder als Druckwerk oder als digitales Dokument.
(2) Vertragsgegenstand ist außerdem der (technische) Support betreffend die Installation für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung der Software, außerdem die Lieferung von Nachfolgeversionen (Updates) in diesem Zeitraum. Der Kunde hat den Support betreffende Fragen grundsätzlich entweder im unter www.fusionsupport.de betriebenen Forum oder per E-Mail vorzubringen und detailliert zu erläutern. fusionsquare kann Supportleistungen in jeder geeigneten Form erbringen, ein Anspruch des Kunden auf telefonischen oder persönlichen Support besteht nicht, wenn es sich um persönliche Wünsche/Anpassungen des Kunden handelt. Ein Anspruch auf Support besteht ebenfalls nicht bei Eingriffen des Kunden in den Programmcode der Software.

 

§ 3 Bindung an Angebote

Sämtliche Angebote von fusionsquare und alle Angaben zu Waren und Preisen sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn fusionsquare die Bestellung schriftlich annimmt oder die Ware zusendet.

 

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Zurücksendung der Ware an fusionsquare innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt zu widerrufen. Sollte die Ware bzw. das Zubehör gegebenenfalls eine durch Ingebrauchnahme entstandene Wertminderung aufweisen, kann fusionsquare diese Wertminderung einbehalten. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist die Firma fusionsquare berechtigt, für die Zeit der Ingebrauchnahme der Ware durch den Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell nach Kundenspezifikation gefertigten Waren. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei online übermittelten Leistungen, insbeonder bei downloadbaren Produkten (ESD) bzw. Instant Downloads, ferner nicht bei Ton- und Datenträger, deren Versiegelung geöffnet wurde.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Der Kaufpreis ist sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn diese bar oder unbar endgültig bei fusionsquare eingegangen ist, d. h. bei bei der Buchung auf dem Konto bzw. bei Gutschrift durch die Post bzw. bei Scheckeinlösung durch die Bank.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Der Kunde gerät 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung in Verzug. Gegenüber Kaufleuten wird der Zugang der Zahlungsaufforderung am Tag der elektronischen Versendung bzw. der Versendung per Fax, bei Versendung per Post drei Tage nach Versendung vermutet.
(3) Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, kann fusionsquare sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend machen.
(4) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von fusionsquare anerkannten Forderungen möglich.

 

§ 6 Lieferung

(1) Angaben von fusionsquare über Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wird eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich von von fusionsquare nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, einschließlich unverschuldeter Betriebsstörungen, fehlender Selbstbelieferung trotz ausreichender Vorsorge; fusionsquare ist in diesen Fällen zum Rücktritt berechtigt.
(2) Falls es sich um eine downloadbare Software (ESD) handelt, erhält der Kunde das Recht, diese Software in dem Updatezeitraum herunterzuladen und auf einem Datenträger (CD/DVD) zur Datensicherung zu speichern. fusionsquare ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Software per E-Mail oder auf einem Datenträger zuzusenden, wenn dieser die Software nicht gesichert hat und der Updatezeitraum angelaufen ist.

 

§ 7 Allgemeine Lizenzbestimmungen

(1) fusionsquare räumt dem Kunden bei Erwerb einer gültigen Lizenz ein persönliches, nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein, die Software nach Maßgabe dieser AGB und des Lizenzvertrages zu nutzen.
(2) Die Lizenz an der zur Installation auf einem Server bestimmten Software von fusionsquare gilt für die Verwaltung einer Website unter einer Internet-Domain.
(3) Im Rahmen der vertraglich zugelassenen Nutzung ist der Kunde berechtigt, die erforderlichen Kopien anzufertigen. Dies gilt insbesondere auch für eine Sicherheitskopie der Installationsdateien und übliche Backups der installierten Dateien, nicht aber für die Installation auf mehreren Computern zur abwechselnden Nutzung. Bei Weiterveräußerung der Lizenz sind alle zurückbleibenden Kopien zu löschen. Die Sicherheitskopien dürfen nur im erforderlichen Umfang intern zugänglich sein. Die Mitarbeiter des Kunden sind vom Kunden über die Bedingungen dieses Vertrags sowie des Lizenzvertrags zu belehren. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff Unbefugter auf die Software durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, insbesondere Originaldatenträger und Sicherungskopien an einem sicheren Ort aufzubewahren.
(4) Hinweise oder Vermerke betreffend Urheber-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte der Firma fusionsquare und des Produkts fusionCMS darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen ganz oder teilweise entfernen oder unkenntlich machen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
(5) Der Kunde ist nur im Rahmen der Festlegungen des Lizenzvertrages nicht berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder zu ergänzen.
(6) fusionsquare kann die Nutzungsrechtseinräumung aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kopien der Software oder eine sonstige unerlaubte Verbreitung.
(7) Das Nutzungsrecht ist innerhalb des Raumes, in dem Erschöpfung des Urheberrechts eintritt ( § 69 c Ziff. 3 UrhG) übertragbar, wenn ein Datenträger verkauft wurde, ansonsten nur mit Zustimmung von fusionsquare gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages. Bei Wechsel des Lizenznehmers sind die Daten des Erwerbers fusionsquare als der Lizenzgeberin vom Veräußerer schriftlich mitzuteilen ( § 126b BGB). Das Recht zur Weitergabe der Software ist ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Vertragsbedingungen oder die des Lizenzvertrags verletzen.
(8) Der Download oder Erwerb einer Demo-Version führt nicht zum Erwerb einer Lizenz im Sinne eines urheberrechtlichen Nutzungsrechts. fusionsquare gewährt die Nutzung lediglich widerruflich zu Testzwecken im Rahmen der für die Demoversion maßgeblichen Regelungen. Die Änderung des Quellcodes und die Umgehung der technischen Einschränkungen der Demo-Version ist nicht gestattet.
(9) Die Vermietung bedarf einer besonderen Lizenz.

 

§ 8 Rechtseinräumungs- und Eigentumsvorbehalt

(1) fusionsquare behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Software nebst Benutzerhandbuch bis zur endgültigen Bezahlung durch den Kunden vor. Die in § 7 genannten Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs eingeräumt. Die Nutzung wird, wenn der Kunde nach den getroffenen Vereinbarungen oder Umständen mit der sofortigen Nutzung beginnen soll, für den Zeitraum bis zum Eintritt dieser Bedingung nur widerruflich im Sinne einer schuldrechtlichen Gestattung eingeräumt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe der offenen Ansprüche von fusionsquare an diese ab. fusionsquare nimmt die Abtretung an.

 

§ 9 Download, Gefahrübergang

Soweit die Software durch Download vom fusionsquare geliefert wird oder für die Freischaltung, Download weiterer Komponenten im Rahmen der Installation, Updates oder Upgrades auf das Internet zugreift, trägt der Kunde seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Internetzugriff entstehen.
Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream – Provider unseres Providers auf den Kunden über.
Bei Lieferung eines Datenträgers geht die Gefahr mit Übergabe des Datenträgers an die Transportperson auf den Kunden über.

 

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde hat fusionsquare die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Informationen hat der Kunde in Schriftform zu übergeben. Für die Rechteverwertung an den vom Kunden oder Dritten im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellten Materialien haftet fusionsquare nicht. Insbesondere haftet der Kunde gegenüber fusionsquare für die Urheber-, Nutzungs-, Bearbeitungs- und Wiederverwertungsrechte.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die fusionsquare von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, fusionsquare jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von fusionsquare binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Ansprechpartners.

(3) Im übrigen ist der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet.

(4) Bei verspäteter Zurverfügungstellung von Materialien und Daten behält sich fusionsquare das Recht vor, sofern der vereinbarte Terminplan eingehalten werden soll und dadurch zusätzliche Nacht-, Wochenend- und/oder Feiertagsarbeitszeiten anfallen, diese gesondert auf Basis der allgemein gültigen Preisliste zuzüglich 15 % Aufschlag abzurechnen. Bei nachträglich gelieferten Materialien, Teillieferungen und Änderungswünschen ist fusionsquare berechtigt, Verwaltungsgebühren in Höhe von pauschal 50,-- Euro pro nachträgliche Lieferung zu berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit belassen einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(5) Die Materialien müssen fusionsquare in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Bei Zurverfügungstellung auf Printmedien entstehen zusätzliche, nicht kalkulierte Leistungen für die Materialaufbereitung (Datenerfassung). Diese kann fusionsquare nach seiner allgemeinen gültigen Preisliste bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrechnen.

 

§ 11 Mängelansprüche

(1) Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden bei Verkauf an Verbraucher von fusionsquare innerhalb der Mängelhaftungsfrist von zwei Jahren, beginnend mit der Ablieferung, nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl des Kunden durch kostenfreie Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung). Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen tragen fusionsquare, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(2) Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. (3) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn fusionsquare hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von fusionsquare verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
(4) Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden bei Verkauf an Unternehmen von fusionsquare innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von fusionsquare durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung). Sofern die Software zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an fusionsquare zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.

 

§ 12 Abnahme

(1)  Entspricht die Umsetzung der zu erbringenden Leistung im wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes, so hat der Kunde gegenüber fusionsquare unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären.
(2)  Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
(3)  In dem vorbehaltslosen Verlangen des Kunden, die zu erbringende Leistung bereitzustellen, liegt gleichzeitig die Abnahmeerklärung des Kunden.
(4)  Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich in der nach vorstehenden Ziff. 1. bis 3., so kann ihm fusionsquare eine Frist von sieben Tagen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb der nach vorstehendem Satz gesetzten Frist die Abnahme erklärt.

 

§ 13 Haftung

(1) Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach vorliegender Klausel.
(2) Soweit rechtlich zulässig, schließt fusionsquare jegliche Haftung für Einkommens-, Gewinn- oder Datenverluste oder Sonder-, indirekte, Folge- und Nebenschäden aus, die sich aus der Verwendung oder im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Unvermögen der Verwendung der Software ergeben, selbst wenn fusionsquare von einer Möglichkeit dieser Schäden unterrichtet wurde. In keinem Fall überschreitet die Haftung von fusionsquare dem Kunden gegenüber auf den Betrag, den der Kunde im Rahmen dieses Vertrags für die Software bezahlt hat.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von fusionsquare oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von fusionsquare beruhen, haftet fusionsquare beschränkt bis zur einer Schadenssumme von 5.000 Euro. Darüber hinaus, sind keine Ansprüche an fusionsquare geltend zu machen.
(4) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet fusionsquare nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für leichte Fahrlässigkeit haftet fusionsquare nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

(7) fusionsquare haftet nicht dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte wirtschaftliche Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

(8) Eine Haftung von fusionsquare tritt nicht ein bei Veränderung und/oder Eingriffen, die durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden.

 

§ 14 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind gegenüber fusionsquare innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen, wobei eine detallierte Mängelbschreibung hinzuzufügen ist.
(2) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen gegenüber fusionsquare innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

§ 15 Bestellabwicklung

fusionsquare wickelt eingehene Bestellungen umgehend, nach Möglichkeit am Tag der Bestellung ab. Sollte es sich bei der Bestellung um ein „Downloadbares Produkt“ handeln bzw. in der Bestellung ein Downloadbares Produkt enthalten sein und der Kunde dieses per Kreditkarte bezahlen, erhält der Kunde umgehend nach der Zahlung eine e-Mail mit dem enthaltenen Downloadlink. Regelmäßig ist es möglich, das Produkt mehrfach in einem festgelegten Zeitraum herunterzuladen. Es ist dem Kunden untersagt, diesen Link an Dritte weiterzugeben.

 

§ 16 Angabe von Benutzerdaten

Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Benutzerdaten, insbesondere über seine Person zu machen. Sollte sich eine oder mehrere Angaben als fehlerhaft herausstellen, ist fusionsquare zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, insbesondere dazu, alle offenen Bestellungen diese Kunden zu stornieren und den Benutzeraccount zu löschen.

 

§ 17 Entfernung Copyright-Hinweis

Entfernt der Kunde den sichtbaren Copyright-Hinweis trotz des bei Installation der Software erhaltenen Hinweises oder läßt die Entfernung durch Dritte zu, ohne zuvor eine sog. copyrighthinweisfreie Version erworben zu haben, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils 499,- € fällig.

 

§ 18 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Firma fusionsquare bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Troisdorf, Mottmanstrasse 5A.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma fusionsquare ist D – Siegburg a.d. Neue Poststr. 16. Dieses gilt auch für Klagen der Firma fusionsquare gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

§ 19 Schlußbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Regelungen tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Regelung am besten entsprechende Ersatzregelung


Aktuelles

Hier finden Sie aktuelles von fusionsquare

fusionsystem 1.0 BETA Release
Der Nachfolger unserer beliebten fusionCMS-Reihe befindet sich nun in der BETA-Phase.

 
fusionsquare startet web.media.blog
Um unsere Kunden über aktuelle Nachrichten aus der Internet- und Medienbranche zu bieten, hat fusionsquare nun einen Blog eingerichtet.

 
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